Kooperationspartner der TÜV Nord Mobilität GmbH & Co. KG
Das von mir erstellte Schadengutachten nach
Verkehrsunfällen dient zur Schadenregulierung
durch die Versicherung des Verursachers.
Der Geschädigte hat das Recht, einen Kfz-
Sachverständigen (Gutachter) frei zu wählen!
Gern erstelle ich Ihnen ein Schadengutachten nach einem Kaskofall. Das Honorar wird unkompliziert mit Ihrer Versicherung abgerechnet vorausgesetzt, Sie lassen sich vorab eine Freigabe durch Ihre Kaskoversicherung geben.
Bei einer Schadenshöhe von ca. 750 Euro werden in der Regel keine kompletten Schadengutachten erstellt. In diesem Fall können Sie dem Schädiger bzw. dessen Versicherung die Schadenshöhe mithilfe eines Kurzgutachtens beziffern.